In dieser ist geregelt, dass die Kirchenkreissynode dem Kirchenkreisvorstand das Recht einräumt, im laufenden Planungszeitraum im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Stellenplanung und Finanzen die Reduzierung, Aufhebung, Errichtung oder Ausweitung von Stellen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel vornimmt.
Zweites Thema: Das Kirchenamt wird sodann nach sehr umfangreichen Vorarbeiten den Haushaltsplan für die Jahre 2025 und 2026 einbringen und einen Beschlussvorschlag unterbreiten. Umfangreich waren die Arbeiten insbesondere deshalb, weil erstmals die Systemumstellung von kameralistischer auf doppelte Buchhaltung berücksichtigt werden musste.
Und last but not least geht es um die von der Landeskirche zum Jahresende 2024 geforderte Verpflichtung, sämtliche Kirchen und Kapellen im Kirchenkreis zu kategorisieren. Dahinter steht die Überlegung, wie viel Geld für welche Art von Bauunterhaltung in Zukunft noch für welches Sakral-Gebäude aufgewendet werden kann. Es wird dann Kirchen geben, in denen Baumaßnahmen nur noch zur „Sicherung der Bausubstanz und zur Abwehr von Gefahren“ bezuschusst werden. Es geht zum jetzigen Zeitpunkt aber weder um die Frage von Schließungen noch um den Verkauf von Gotteshäusern. Eine Steuerungsgruppe hat einen Vorschlag erarbeitet, der den einzelnen Regionen des Kirchenkreises als Diskussionsgrundlage diente. Diese haben eigene Änderungs-Vorschläge eingebracht, die von der Steuerungsgruppe und dem Kirchenkreisvorstand gesichtet werden, um in einen Beschlussvorschlag für die Synode zu münden. Die konstituierende Sitzung der neuen Kirchenkreissynode findet am 29. Januar 2025 statt. Dietrich Freiherr von Hake