KV-Wahl 2024

Engagiert für die Kirchengemeinden: Kandidierende für die Kirchenvorstandswahl 2024 stehen fest

Die Kandidierenden für die Kirchenvorstandswahlen 2024 stehen fest: 174 Menschen stellen sich am 10. März im ev.-luth. Kirchenkreis Hameln-Pyrmont in ihren Kirchengemeinden zur Wahl. „Wir freuen uns sehr darüber, dass sich so viele Menschen in ihren Kirchengemeinden engagieren und ehrenamtlich die Zukunft von Kirche mitgestalten möchten,“ sagt Superintendent Dr. Stephan Vasel und betont, „das ist ein wichtiges Signal in diesen Zeiten“.

Am 10. März werden in der Landeskirche Hannovers die neuen Kirchenvorstandsmitglieder gewählt. Die Unterlagen für die Wahl werden Anfang Februar an die Wahlberechtigten versendet. Gewählt werden kann ab dann per Briefwahl und erstmals auch online. In den meisten Kirchengemeinden gibt es nach wie vor auch die Möglichkeit, die Stimme am Wahltag per Urnenwahl direkt abzugeben. Wahlberechtigt sind alle, die am 10. März 2024 mindestens 14 Jahre alt sind und seit wenigstens fünf Monaten der Kirchengemeinde angehören.

Die Anzahl der zu wählenden Kirchenvorstandsmitglieder richtet sich nicht mehr nach der Gemeindegröße, sondern wird vom bestehenden KV für die nächste Wahlperiode festgelegt. Die Mindestgröße eines Kirchenvorstands beträgt drei Mitglieder. Darüber hinaus kann der Kirchenvorstand nach der Wahl weitere Mitglieder nachberufen.

Der ev.-luth. Kirchenkreis Hameln-Pyrmont umfasst 30 Kirchengemeinden. In 29 Kirchengemeinden stellen sich Kandidierende zur Wahl. In der Kirchengemeinde Hachmühlen hat sich leider Niemand gefunden, deshalb findet dort keine KV-Wahl statt. In den beiden Kapellen-Gemeinden Brockensen und Latferde wird, wie bereits bei der Wahl 2018, ein Kapellen-Beauftragter benannt werden.

Eine ausführliche Vorstellung aller Kandidierenden erfolgt in den nächsten Wochen auf Ebene der Kirchengemeinden.

hier geht es zu den Kandidierenden 

SCHON JETZT VORMERKEN: KIRCHENVORSTANDSWAHL 2024

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Im nächsten Frühjahr wählen die Kirchengemeinden unserer Landeskirche ihre Leitungsgremien. Genauer gesagt: den Kirchenvorstand. Wahltag ist der 10. März 2024.

Viele wichtige Entscheidungen zum Thema „Wie sieht kirchliches Leben bei uns vor Ort in Zukunft aus?“ wollen getroffen werden. Alle Mitglieder sind eingeladen, an den Wahlen mitzuwirken und so Kirche mitzugestalten.

Die Voraussetzungen dafür regelt das aktualisierte Kirchenvorstandsbildungsgesetz (KVBG), das die Landessynode 2022 beschlossen hat. Es enthält zahlreiche Neuregelungen, um die Stimmabgabe für die Wahlberechtigten zu erleichtern und die Wahlabläufe für die Kirchengemeinden zu vereinfachen und die Übernahme von Leitungsaufgaben durch junge Menschen zu fördern:

So kann nun jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied für den Kirchenvorstand kandidieren, welches zu Beginn der Amtszeit des neuen Kirchenvorstands (also am 1. Juni 2024) das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit fünf Monaten zur Gemeinde zählt. Und wählen dürfen alle, die am 10. März 2024 mindestens 14 Jahre alt sind und seit wenigstens drei Monaten der Kirchengemeinde angehören.

Die Kirchenvorstandswahl 2024 bietet erstmals neben der Allgemeinen Briefwahl auch die Möglichkeit, online an der Wahl teilzunehmen: Die Onlinewahl findet von Anfang Februar bis zum 3. März 2024 statt. Alle Unterlagen für Brief- und Onlinewahl versendet ein Dienstleister im Auftrag der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers direkt an die Wahlberechtigten. Um Herstellung und Versand der Wahlunterlagen müssen sich die Kirchengemeinden nicht kümmern. Gemeinden können - zusätzlich zur Briefwahl und Onlinewahl - eine Urnenwahl durchführen, wenn sie dies möchten.

Weitere Erleichterungen für die Kirchengemeinden: Die Mindestzahl der zu wählenden Personen in einem Kirchenvorstand liegt nun bei drei. Die Wahlvorschläge brauchen nicht mehr zehn Unterstützerunterschriften und können jederzeit bis 10. Oktober 2023 beim Kirchenvorstand eingereicht werden. Außerdem entfällt eine Auslegung der Verzeichnisse der Wahlberechtigten sowie die Pflege der Verzeichnisse. Auch die Erfassung der Wahlaufsätze und die Erstellung der Druckvorlage für die Stimmzettel erfolgt zentral.

Der Slogan der kommenden Kirchenvorstandswahl: „Kirche mit mir“ wird durch den Zusatz „Miteinander“ ergänzt. Alle Mittel und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit werden sich daran ausrichten.

Weitere Informationen in gedruckter Form werden von der Landeskirche zur Verfügung gestellt und sind zusätzlich auf der Website www.kirchemitmir.de abrufbar.

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Video des Kirchenkreises Hameln-Pyrmont zur KV-Wahl

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Video des Sprengels Hildesheim-Göttingen zur KV-Wahl 2024