Zum Überleiten der kirchlichen Beschäftigten vom BAT zum TV-L hat das Landeskirchenamt Durchführungsbestimmungen veröffentlicht, ebenso
zum TV-L und zur DVO.
Zum Überleiten der kirchlichen Beschäftigten vom BAT zum TV-L hat das Landeskirchenamt Durchführungsbestimmungen veröffentlicht, ebenso
zum TV-L und zur DVO.