Kirchturmspitze Münster St. Bonifatius | Bild: Heike Beckmann
Kirchturmspitze Münster St. Bonifatius | Bild: Heike Beckmann

Arbeitsrechtliche Grundlagen

Tarifliche Bestimmungen in der hannoverschen Landeskirche

Tarifrechtliche Bestimmungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst

Ab dem 01. Januar 2017 wurde mit der 83. Änderung der Dienstvertragsordnung (DVO) die Anwendung des sogenannten "SuE"-Tarifs des TVöD (VKA) auf die Arbeitsverhältnisse pädagogischer ...

Arbeitsrechtsregelungsgesetz

Das Arbeitsrechtsregelungsgesetz regelt die Arbeit der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK). Diese ist zuständig für das kirchliche Arbeitsrecht, welches in der Dienstvertragsordnung ...

Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG-EKD)

Das Mitarbeitervertretungsgesetz ist die Grundlage für die Arbeit der MAV. Es legt fest, in welchen Fällen eine Mitbestimmungsmöglichkeit besteht, regelt aber auch die Informations- und anderen ...

Dienstvertragsordnung (DVO)

Die Arbeitsbedingungen aller kirchlichen Beschäftigten der hannoverschen Landeskirche richten sich nach der DVO. Dies ist im jeweiligen Arbeitsvertrag so festgelegt. In der DVO findet sich eine ...

Mitarbeitendengesetz der hannoverschen Landeskirche

Das Mitarbeitendengesetz (MG) regelt die Anstellungsvoraussetzungen für kirchliche Beschäftigte und die Arbeit der Schiedsstelle.

Tarifvertrag der Länder (TV-L)

Der Tarifvertrag der Länder in der Anwendung des Landes Niedersachsen ist seit dem 01.01.2009 das Bezugssystem der Dienstvertragsordnung. Immer dann, wenn die DVO Tarifregelungen nicht ...

Überleitungsregelungen und Duchführungsbestimmungen

Zum Überleiten der kirchlichen Beschäftigten vom BAT zum TV-L hat das Landeskirchenamt Durchführungsbestimmungen veröffentlicht, ebenso zum TV-L und zur DVO.