Das Mitarbeitervertretungsgesetz ist die Grundlage für die Arbeit der MAV. Es legt fest, in welchen Fällen eine Mitbestimmungsmöglichkeit besteht, regelt aber auch die Informations- und anderen Beteiligungspflichten durch den Arbeitgeber.
Das Mitarbeitervertretungsgesetz ist die Grundlage für die Arbeit der MAV. Es legt fest, in welchen Fällen eine Mitbestimmungsmöglichkeit besteht, regelt aber auch die Informations- und anderen Beteiligungspflichten durch den Arbeitgeber.