Aufgrund der Analyse der Unfallmeldungen soll einem Leiterunfall in einer Kindertagesstätte nachgegangen werden.
Die Gefährdungsbeurteilungen für die Büroarbeitsplätze im Kirchenamt wurden inzwischen ausgewertet. In einer nachträglichen Begehung aller Arbeitsplätze wurden die aufgeführten Gefährdungen näher unter die Lupe genommen, um das Gefahrenpotential und mögliche Abhilfemaßnahmen zu ermitteln.
Die Koordinatorin für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der hannoverschen Landeskirche, Frau Stein, hat alle Kirchenkreise gebeten, dass alle Kirchengemeinden und selbstständigen Einrichtungen des Kirchenkreises Ansprechpartner für den Arbeits- und Gesundheitsschutz benennen sollen. Im Kirchenkreis Hameln-Pyrmont gibt es schon seit etwa 8 Jahren feste Ansprechpartner für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Kirchengemeinden und selbstständigen Einrichtungen. Diese müssen aber nach den Neuwahlen der Kirchenvorstände Anfang dieses Jahres neu benannt werden.
Nach dem Mutterschutzgesetz muss für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung für Schwangere erstellt werden, egal, ob dieser mit einem Mann oder einer Frau besetzt ist. Wird dann von einer Mitarbeiterin eine Schwangerschaft gemeldet, muss diese grundsätzliche Gefährdungsbeurteilung noch individuell angepasst werden.
Siegfried Wulf