Arbeitssicherheit und arbeitsmedizinische Betreuung in der hannoverschen Landeskirche
Informationen zum Bereich der Arbeitssicherheit und der arbeitsmedizinischen Betreuung
- Arbeitssicherheit in der hannoverschen Landeskirche:
Die Koordinatorin für Arbeitssicherheit ist Frau Veronika Stein im Landeskirchenamt, Tel.: 0511 1241-250.
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit:
Mit der sicherheitstechnischen Beratung und Betreuung unseres Kirchenkreises ist der Sicherheitsingenieur der EFAS, Herr Steffen Ehbrecht, Tel.: 0511 2796-632, E-mail: ehbrecht@efas-online.de, beauftragt. Die EFAS ist zu erreichen unter Tel.: 0511 2796-640 oder per E-Mail unter info@efas-online.de .
- Präventionskonzept Arbeits- und Gesundheitsschutz
Mitte 2014 wurde zwischen der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ein neues Präventionskonzept zum Arbeits- und Gesundheitsschutz geschlossen. Diesem Vertrag ist auch die hannoversche Landeskirche beigetreten. Dieses Präventionskonzept ist in seinen Anforderungen deutlich präziser als die frühere Präventionsvereinbarung und greift die gesetzlichen Änderungen und die Neufassung der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ mit auf. Beratung und Betreuung der Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen soll bedarfsgerechter gestaltet werden. Die Tätigkeit der Ortskräfte und der Koordinatorinnen und Koordinatoren in den Landeskirchen und die Arbeitsweise der EFAS sind klarer geregelt. Der Umfang der Betreuung der einzelnen kirchlichen Einrichtungen durch die Sicherheitsingenieure der EFAS und die arbeitsmedizinische Betreuung sind zukünftig abhängig von der Betriebsgröße. In Einrichtungen mit höchstens 50 Beschäftigten muss innerhalb von 5 Jahren eine Grundbetreuung stattfinden, welche in der Regel 4 Stunden beträgt. Zusätzlich findet eine weitere spezifische Unterstützung in jährlich mindestens 20 % der Einrichtungen statt. Diese dauert in der Regel mindestens zwei Stunden. In Einrichtungen mit mehr als 50 Beschäftigten soll jährlich eine sicherheitstechnische Grundbetreuung von 0,3 Stunden je Beschäftigtem und eine arbeitsmedizinische Grundbetreuung von 0,2 Stunden je Beschäftigtem sichergestellt werden. Die diesem Vertrag angeschlossenen Gliedkirchen und die EKD müssen mit Unterstützung der EFAS jedes Jahr prüfbare quantitative und qualitative Ziele zum Arbeitsschutz festlegen und eine entsprechende Dokumentation der Betreuungsleistungen fertigen.
Präventionsvertrag EKD
- Arbeitsschutzausschuss auf landeskirchlicher Ebene
Der auf landeskirchlicher Ebene gebildete Arbeitsschutzausschuss beschäftigt sich insbesondere mit grundlegenden Überlegungen zur Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in den Kirchenkreisen, Kirchengemeinden und Einrichtungen in der hannoverschen Landeskirche. Schwerpunktthemen sind augenblicklich die Bildung von Arbeitsschutzkreisen in allen Kirchenkreisen und die Förderung der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für alle kirchlichen Arbeitsplätze. Regelmäßig werden Tagesfortbildungen zum Themenbereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes organisiert. Die jetzige Vorsitzende ist Frau OKR Annekatrin Herzog, stellvertretender Vorsitzender ist Siegfried Wulf vom Gesamtausschuss. Die Vertreter der Mitarbeiterschaft im Arbeitsschutzausschuss werden vom Gesamtausschuss benannt, augenblicklich sind dies Siegfried Wulf und Ralf Vullriede.
- Arbeitsschutzausschüsse auf Kirchenkreisebene
Die Landeskirche strebt an, dass in allen Kirchenkreisen und selbstständigen Einrichtungen auf Ebene der Bildung der Mitarbeitervertretungen auch Arbeitsschutzausschüsse (auch Arbeitsschutzkreise genannt) gebildet werden (Rundverfügung K 3/2008 und Rundverfügung G 10/2013). Bisher wurden in 42 Kirchenkreisen entsprechende Ausschüsse gebildet. Der Kirchenkreis Hameln-Pyrmont hat seit 2009 einen Arbeitsschutzkreis, welcher regelmäßig 4 mal im Jahr tagt.
- Arbeitsmedizinische Betreuung:
Die arbeitsmedizinische Betreuung in der hannoverschen Landeskirche, aber auch der restlichen Gliedkirchen der EKD, wird vom Betriebsärzlichen Dienst BAD wahrgenommen. Der Koordinator ist Herr Dr. Peter Gülden, Tel.: 0511 7090 60-61, E-Mail: peter.guelden@bad-gmbh.de. Die Leistungen der arbeitsmedizinischen Betreuung richten sich nach dem Betreuungskatalog der BAD. Ebenfalls organisiert und durchgeführt werden von dort Infoveranstaltungen.
- Berufsgenossenschaften:
Auch Berufsgenossenschaften begehen Einrichtungen und sind für diese zuständig. Zuständigkeiten der Berufsgenossenschaften bei der Kirche:
Die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) ist allgemein für die Kirchen zuständig und bietet gute Fortbildungsseminare zu diesen Themen an. Für Kindertagesstätten, Jugendwerkstätten und Diakonie-Sozialstationen ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zuständig. Für Friedhöfe ist die Gartenbauberufsgenossenschaft zuständig.