Die Wahl zur neuen gemeinsamen MAV findet am 06. April 2021 statt!
Mit Schreiben vom 16.02.2021 hat der Wahlvorstand alle Mitarbeitenden über den Termin zur Wahl der neuen gemeinsamen Mitarbeitervertretung informiert. Diese findet diesesmal coronabdeingt ausschließlich als Briefwahl statt. Bis zum 05. März 2021 liegen nun die Listen aller wahlberechtigten und aller wählbaren Mitarbeitenden in den Einrichtungen des Kirchenkreises zur Einsichtnahme aus. Bis zum 09. März 2021 können Wahlberechtigte Kandidat*innen für die MAV-Wahl vorschlagen. Um es auf die Wahlvorschlagsliste zu schaffen, benötigt jede/r Kandidat*in drei Wahlvorschläge, man darf sich aber auch selber vorschlagen.
Wir würden uns sehr freuen, wenn sich Mitarbeitende aus möglichst vielen unterschiedlichen Arbeitsfeldern unseres Kirchenkreises zur Wahl aufstellen ließen. Nur so ist gewährleistet, dass wir alle Berufsgruppen bestmöglich vertreten können.
Bis zum 19. März 2021 erhalten alle wahlberechtigten Mitarbeitenden die Wahlvorschläge und die Briefwahlunterlagen.
Bitte beteiligen Sie sich an der Wahl - Ihre Stimme zählt!
Letzter Abgabetag für die Briefwahlunterlagen ist
Dienstag, der 06. April 2021