Worauf unsere Beschäftigten in den Kindertagesstätten oder in den diakonischen Einrichtungen unseres Kirchenkreises schon so lange gewartet haben, ist endlich umgesetzt worden.
Die Arbeitsnehmer- und Arbeitgeberparteien in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommision (ADK) haben in ihrer Sitzung am 24. November 2022 die Übernahme des Tarifabschlusses zum Sozial- und Errziehungsdienst im TVöD-V rückwirkend zum 01. Juli 2022 beschlossen.
Die Freude dürfte groß sein, denn rückwirkend ab Juli 2022 erhalten alle Beschäftigten in den Erziehungsberufen (EG S 2 bis S 11a) eine monatliche Zulage in Höhe von 130 € und im Bereich der Sozialarbeit 180 €. Die Auszahlung erfolgt mit dem Dezembergehalt 2022 und danach regelmäßig jeden Monat zusätzlich zum Tabellenentgelt.
Darüber hinaus winken zwei zusätzliche "Regenerationstage" pro Jahr. Da die Regenerationstage aufgrund der späten Tarifübernahme für das Jahr 2022 nicht mehr genommen werden können, wird der Anspruch einmalig auf das Jahr 2023 übertragen.
Zusätzlich besteht ab dem Jahr 2023 die Möglichkeit, die oben genannte Zulage in bis zu zwei zusätzliche freie Tage umzuwandeln.
Für die Geltendmachung bzw. Beantragung der Regenerations- und Umwandlungstage wird es Fristen und Vordrucke geben. Diese werden wir zu gegebener Zeit auf unserer Homepage veröffentlichen.
Weitere Verbesserungen gibt es für Beschäftigte in Erziehungsberufen in Bezug auf zusätzliche Freistellungsumfänge zur Qualifizierung und die Möglichkeit der Zahlung einer Zulage für Praxisanleitende.
Da Vieles noch nicht im Detail geklärt ist, werden wir zu späterer Zeit auf unserer Homepage informnieren.
Ines Rasch