Momentan werden für die Mitarbeitenden im Geltungsbereich der verfassten Kirche, also auch für alle Mitarbeitenden in unserem Kirchenkreis, zwei unterschiedliche Tarifwerke angewandt. Es handelt sich hierbei um den Tarifvertrag der Länder (TV-L) und den Tarifvertrag des Bundes und der Kommunen (TVöD).
Wer sich vertiefen möchte, kann Ausführlicheres in der Rubrik Arbeitshilfen A-Z unter K: kirchliches Tarifrecht auf dieser Homepage nachlesen).
Genau dieser Umstand macht es für viele kirchliche Mitarbeitende so unübersichtlich, weil sie nicht genau wissen, wann welcher Tarifabschluss, den die öffentlichen Arbeitgeber mit den Gewerkschaften ausgehandelt haben, auch für sie persönlich gilt. Zumal die Abschlüsse, die im Bereich des öffentlichen Dienstes der Länder bzw. des Bundes und der Kommunen immer erst zeitverzögert und immer wieder auch mit einigen Abänderungen versehen, von der Arbeits-und Dienstrechtlichen Kommision (ADK) per Beschluss übernommen werden müssen.
Umso erfreulicher ist der Umstand, dass die ADK in ihrer konstituierenden Sitzung am 08.09.2022 den Auftrag erteilt hat zu prüfen, wie die Überleitung aller kirchlichen Mitarbeitenden in ein einheitliches Tarifwerk umgesetzt werden kann.